David Brändle ist Wirtschaftsanwalt. Er berät und prozessiert in den Gebieten des Haftpflicht- und Versicherungsrechts, des Arzt- und Medizinrechts, des Vertragsrechts, des Arbeits- und Auftragsrechts, des Immaterialgüterrechts (insbesondere des Markenrechts) sowie des Strafrechts.
Der Schwerpunkt von David Brändles anwaltlicher Tätigkeit liegt auf der Prozessführung, bei der er schweizerische KMU, internationale Unternehmen und Privatpersonen durch alle Instanzen vertritt. Dank seiner langjährigen und intensiven Prozesserfahrung weiss er zudem im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit bestens, wie Prozesse vermieden oder verhindert werden können. Bei Schnittstellen zu Strafverfahren vertritt er Klienten auch vor den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.
Für Unternehmen offeriert David Brändle sämtliche Dienstleistungen eines Inhouse Counsel, wie beispielsweise die Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Konflikten, die Erstellen von Verträgen/AGB sowie die Einhaltung von Datenschutzvorgaben.
David Brändle doktoriert neben seiner anwaltlichen Tätigkeit zum ärztlichen Haftpflichtrecht im Law Track des PhD Programms „Biomedical Ethics and Law“ der Universität Zürich, welches sich an besonders qualifizierte Juristinnen und Juristen, die im Fachbereich des nationalen Gesundheitsrechts spezialisiert sind, richtet.
David Brändle ist seit 2013 als Rechtsanwalt an allen schweizerischen Gerichten zugelassen.
Er spricht Deutsch und Englisch.