Giovanni Gaggini

— Partner

Giovanni Gaggini ist einer der Gründungspartner unserer Kanzlei.

Er berät und vertritt seit mehr als 20 Jahren nationale wie internationale Unternehmen und Privatpersonen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht, im Handels-, Transport und Zollrecht sowie im Immaterialgüterrecht (insbesondere Markenrecht), einschliesslich UWG.

Er unterstützt Privatpersonen im Erbrecht (insbesondere als Willensvollstrecker) sowie in den Bereichen des Straf- und Wirtschaftsstrafrechts und der internationalen Rechtshilfe.

Giovanni Gaggini ist ein erfahrener Prozessanwalt, der sich mit strategischer Weitsicht und dem notwendigen Pragmatismus best möglich für die Interessen seiner Klientinnen und Klienten einsetzt.

Er ist Mitglied diverser Handelskammern und amtet als Verwaltungsratspräsident der Poretti & Gaggini SA, welches seit 100 Jahren ein führendes Tessiner Unternehmen im Bereich des industriellen Anlagebaus und der mechanischen Bearbeitung ist.

Giovanni Gaggini ist als Rechtsanwalt seit 1997 an allen schweizerischen Gerichten zugelassen.

Er spricht Deutsch, Englisch, Italienisch und Französisch.

Fälle

  • Vertretung einer führenden Schweizer Industrieunternehmung im Zusammenhang mit der Lieferung und Erstellung des Lüftungssystems im Gotthard-Basistunnel
  • Vertretung einer schweizerischen Industrieunternehmung im Zusammenhang mit einem Werklieferungsvertrag für die Lieferung von Stromgeneratoren für Kraftwerke
  • Vertretung einer Schweizer Logistikunternehmung gegenüber Zollbehörden bei Tarifierungsfragen
  • Vertretung einer Schweizer Logistikfirma im Rahmen eines Regresses des Importeurs wegen falscher Ursprungsbezeichnung durch die ausländische Verkäuferin
  • Vertretung einer grossen Speditionslogistikunternehmung im Zusammenhang mit einem internationalen Karusselbetrugsfall
  • Vertretung einer schweizerischen Unternehmung im Zusammenhang mit einem Transportschaden eines maschinellen Prototypen am Flughafen Zürich
  • Compliance Check von iranischen Vertragspartnern für diverse schweizerische Unternehmungen vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen
  • Vertretung eines Ballonunternehmens und dessen Versicherer nach einem Ballonabsturz (hohe zweistellige Millionen-Schadenersatzforderung)
  • Vertretung eines italienischen Autozubehörherstellers gegenüber einer schweizerischen Unternehmung
  • Mehrere Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheide.

Publikationen

  • US-International Trade Commission: Schutzpatronin von US-Immaterialgüterrechten gegen Verletzungen durch ausländische Importe, sic! 03/2003.