Dr. iur. Dr. h.c. Dieter Brändle praktiziert als Schiedsrichter und Anwalt im Immaterialgüterrecht (insbesondere Patentrecht) sowie im Handels- und Vertragsrecht.
Von 2011 bis 2017 war er Präsident des Bundespatentgerichts.
Zuvor war er ab 1984 am Handelsgericht des Kantons Zürich tätig.
Darüber hinaus blickt er auf langjährige Lehrtätigkeiten an der ETH Zürich (Nachdiplomstudium Immaterialgüterrecht), am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (Vorbereitungskurs auf die Schweizerische Patentanwaltsprüfung) und an der European Patent Academy (Ausbildung von Richterinnen und Richtern) zurück.
2022 wurde ihm von der Universität Bern der Ehrendoktor verliehen.
Dr. iur. Dr. h.c. Dieter Brändle ist als Rechtsanwalt seit 1980 an allen schweizerischen Gerichten zugelassen.
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.