Dieter Brändle

— Konsulent

Dr. iur. Dr. h.c. Dieter Brändle praktiziert als Schiedsrichter und Anwalt im Immaterialgüterrecht (insbesondere Patentrecht) sowie im Handels- und Vertragsrecht.

Von 2011 bis 2017 war er Präsident des Bundespatentgerichts.

Zuvor war er ab 1984 am Handelsgericht des Kantons Zürich tätig.

Darüber hinaus blickt er auf langjährige Lehrtätigkeiten an der ETH Zürich (Nachdiplomstudium Immaterialgüterrecht), am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (Vorbereitungskurs auf die Schweizerische Patentanwaltsprüfung) und an der European Patent Academy  (Ausbildung von Richterinnen und Richtern) zurück.

2022 wurde ihm von der Universität Bern der Ehrendoktor verliehen.

Dr. iur. Dr. h.c. Dieter Brändle ist als Rechtsanwalt seit 1980 an allen schweizerischen Gerichten zugelassen.

Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

Publikationen

  • Nächstliegender Stand der Technik – von Bedeutung im Zivilprozess? Festschrift für Peter Meier-Beck, GRUR 2021
  • Eidgenössisches Patentgericht erster Instanz – Fluch oder Segen? Festschrift für Gert Kolle und Dieter Stauder, 2005
  • Der Weg zum Vergleich im Patentprozess, Festschrift für Rüdiger Rogge, GRUR 2001
  • Kann und darf Auslegung und Ermittlung des Schutzbereichs eines europäischen Patents in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Ergebnissen führen? GRUR 1998
  • Vorbehalte und auslegende Erklärungen zur europäischen Menschenrechtskonvention, Dissertation 1978.